Es ist immer wieder ein Phänomen: Man kommt in ein Unternehmen um Sicherheitsanalysen durchzuführen und irgendwann stößt man auf das Thema “Nutzung von Smartphones/PDAs”. In der Regel hört man dann vom Verantwortlichen für die IT “Alles hat damit begonnen, dass der Chef sich ein Smartphone gekauft hat …”.
Vorab gesagt: Es geht nicht darum, dass “die Sicherheitsleute immer alles verbieten wollen”. Smartphones gehören nun mal mittlerweile zum Arbeitsalltag, daran lässt sich in den seltensten Fällen etwas ändern (meist nur dann, wenn der Chef selbst kein Smartphone hat). Es geht auch nicht darum, über Sinn oder Unsinn der “Always On”-Kultur zu schwadronieren. Das würde den Scope eines Security-Blogs sprengen. Dieser Artikel beleuchtet die Untiefen des Themas und versucht ein paar Tipps zu geben, um rechtzeitig steuernd einzugreifen.
Bevor man sich mit dem Thema “Smartphones” auseinandersetzt, sollte man sicherstellen, dass es vernünftige Regelungen für die Nutzung von Handys und Datendiensten im Unternehmen gibt. Spätestens wenn der Datenschutzbeauftragte das Verfahren “Telefonie” prüft, dann sollte man eine gute Antwort haben, ob man personenbezogene Daten (z.B. Einzelverbindungsnachweise) im Haus hat, und wie man mit diesen umgeht. Eine Analyse der Einzelverbindungsnachweise wird sich nur schwer abbilden lassen, wenn man Privatnutzung nicht verbietet oder keine Einwilligung dafür hat. Bei dieser Gelegenheit kann man auch gleich prüfen, ob die Personen, die Einzelverbindungsnachweise handhaben, alle auf Fernmeldegeheimnis (§88 TKG) verpflichtet sind.
Der ideale Zeitpunkt, um den Umgang mit Smartphones zu regeln ist, bevor sich das gesamte Unternehmen mit Smartphones verschiedenster Marken und Betriebssysteme ausgestattet hat. Etwaige Regelungen sollten hier in einer eigenen Policy/Richtlinie verwaltet werden.
Bevor wir über Lösungen reden, sollten wir uns der Probleme gewahr sein:
- Wie will man sich schützen, wenn das Gerät geklaut wird?
Ein typisches Smartphone enthält Unmengen personenbezogener Daten (Kontaktlisten …), unter Umständen die gesamte Email des Besitzers in Kopie, evtl. vertrauliche Dokumente, die mit mobiler Software geschriebenen werden, Passwortlisten und mehr.
- Wie will man sich vor dem Abfangen von Emails schützen?
Smartphone-Nutzer möchten in der Regel Zugriff auf ihren betrieblichen Mailaccount haben. Die Standard-Funktionen der Smartphones sind hier meist auch die unsichersten.
- Wie will man sich gegen Schadsoftware schützen?
Smartphones kommunizieren häufig mit dem Unternehmensnetzwerk. Aus Sicht eines Angreifers bietet sich das Smartphone als optimales Ziel, um darüber ein Unternehmensnetzwerk anzugreifen.
Die oben genannten Themen sind nur eine Auswahl einer größeren Problem-Liste. Um diese Probleme nicht unnötig zu multiplizieren, sollte man sich vorab auf auf eine einzige unterstützte Smartphone-Variante einigen. Um unnötige Grabenkriegen im Unternehmen zu vermeiden (“iPhone vs. Blackberry” …), sollte man vorab den Bedarf erheben und die relevanten Entscheider von einer einzelnen Lösung überzeugen. Da man bei Preisverhandlungen üblicherweise bessere Karten hat, je mehr Geräte man vom selben Typ einsetzt, hat man als Sicherheitsspezialist hier unter Umständen den seltenen Luxus, mit Kostenersparnis zu argumentieren.
Was sollte das Gerät der Wahl denn nun alles sicherheitstechnisch können? Orientieren wir uns dazu an der oben genannten Problem-Liste.
Das Gerät sollte sich sperren lassen, so dass bei einem Diebstahl die Entsperrung nur mit dem passenden Code erfolgen kann. Da der typische Anwender diese Sperre vermutlich innerhalb der ersten fünf Minuten deaktivieren wird, weil er sie als lästig empfindet, muss das Gerät zentral mit Richtlinie versehen werden können. Zentral bedeutet, dass man einen Konfigurationsserver hat, der diese Richtlinien an alle Smartphones automatisch verteilt. Eine dieser Richtlinien wäre dann, dass der Anwender die Geräte-Sperre nicht deaktivieren kann.
Bei der Entsperrung ist auch auf die Art der Entsperrung zu achten. Android-Smartphones lassen sich beispielsweise mit einem Zeichnungsmuster entsperren. Dies ist aber auf einem typischen Smartphone sehr einfach an den Fettspuren der Finger auf dem Display zu erkennen. Wenige Rate-Versuche führen hier zum Erfolg. Deshalb sollte man lieber bei PIN-Codes oder (besser) bei Passphrases bleiben. Man sollte allerdings die Richtlinie für die Länge der Passphrases nicht übertreiben, denn wer möchte schon bei jeder Nutzung des Smartphones eine 20 Zeichen lange Passphrase auf der Mini-Tastatur eintippen …
Eine weitere wichtige Anforderung im Unternehmens-Umfeld ist die Verschlüsselung der Daten. Es macht wenig Sinn, einen aufwändigen Zugangsschutz für das Smartphone zu implementieren, wenn ein Dieb nur die SD-Karte entfernen muss, um dann doch an alle Daten zu kommen. Daher sollte man per Richtlinie (nicht-optional) sicherstellen, dass der Datenspeicher mit einem vernünftigen Algorithmus komplett verschlüsselt ist. Speziell problematisch ist hier die Speicherung der Email, da hier üblicherweise die gesamte Email des Anwenders vorhanden ist. Wie relevant das ist, hängt von der Email-Strategie des Unternehmens ab. Wenn alle vertraulichen Emails End-to-Ende verschlüsselt werden, und man auf die Entschlüsselung auf den Smartphones verzichtet (da sich hier der Schlüssel mit der bisherigen Technik nicht vernünftig schützen lässt), kann man auf eine Verschlüsselung im Smartphone evtl. verzichten. Problematisch ist hier der Einsatz von Crypto-Gateways, da hier sämtliche Mails bei Eingang entschlüsselt werden. In diesem Fall (und in den “üblichen” Fällen, in denen in Unternehmen Email gar nicht verschlüsselt wird) kommt man um eine Device-Verschlüsselung nicht herum.
Ebenfalls ein interessantes Feature ist die Remote-Löschung des Smartphones. In der Regel wird dies über eine SMS mit einem bestimmten Inhalt (Key) ausgelöst. Dabei wird das Handy wieder in den Werkszustand versetzt. Hier gilt es zu prüfen, was genau in den Werkszustand versetzt wird. Speziell Speicherkarten sollten hier auch durch komplettes überschreiben gelöscht werden. Die wenigsten Apps bieten hier eine wirklich sichere Konfiguration. Gerade bei professionellen Dieben sollte man sich aber von diesem Feature nicht zu viel versprechen, denn diese werden in der Regel die SIM-Karte zuerst entfernen.
Ebenfalls ein häufig angebotenes Feature ist die Remote-Ortung des Smartphones. Dabei wird das Smartphone bei einem Dienst-Anbieter registriert, der auf Nachfrage die Funkzelle bestimmt, in der das Handy eingebucht ist. Bevor man derartige Features nutzt, sollte man vorher die rechtliche Lage prüfen, da man hier problemlos ein komplettes Geo-Tracking des Nutzers umsetzen kann. Auch hier gilt: professionelle Diebe werden als erstes die SIM Karte entfernen, der Nutzen dürfte in der Realität für Firmen eher gering sein.
Punkt zwei auf unserer Problem-Liste war der Schutz vor dem Abfangen von Emails. Eigentlich alle Smartphones bieten Schnittstellen für pop3 und imap, manche bieten Schnittstellen für Exchange-Server, pop3s und/oder imaps. Hier sollte man darauf achten, dass die Kommunikation zwingend verschlüsselt ist (über imaps, pop3s oder verschlüsselte Exchange-Kommunikation) und dass das Smartphone das Protokoll der Wahl auch unterstützt. Insbesondere sollte man sich nicht auf einen Automatik-Modus bei der Anbindung des Email-Servers verlassen, weil sich die meisten Geräte hier für unverschlüsselte Kommunikation entscheiden, auch wenn es verschlüsselte Protokolle als Option gibt. Bei hauseigenen Lösungen mit externen Dienstleistern wie bei Blackberrys muss darauf geachtet werden, dass eine adäquate End-To-End Verschlüsselung zum Einsatz kommt. Bei Blackberrys kann dies beispielsweise durch Nutzung eines Blackberry BES umgesetzt werden.
Der dritte Punkt auf unserer Liste ist “Schutz vor Schadsoftware”. Gegenwärtig ist noch relativ wenig zu hören von Schadsoftware auf Smartphones, allerdings finden sich immer mal wieder Hinweise auf trojanisierte Software. Idealerweise gibt man dem Anwender ein vorkonfiguriertes Smartphone und erlaubt ihm nur den Einsatz freigegebener Software. Zur Sicherheit sollte auch eine Antiviren-Software auf dem Smartphone installiert werden, auch, wenn deren Wirkung gegenwärtig eher noch übersichtlich ist (in Ermangelung von großer Mengen an Schadsoftware). Bei einem komplett vorkonfigurierten System macht auch eine lokale Firewall Sinn, die nur die absolut notwendigen Dienste erlaubt. Firewalls, die den Anwender nach Entscheidung fragen (“Darf ich eine Verbindung von A nach B zulassen?”) machen eher weniger Sinn, da der typische Anwender nicht tief genug in die Materie eingetaucht ist, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Zuletzt sollte man für das Betriebssystem/die Marke der Wahl prüfen, ob es spezifische Schwachstellen gibt, die ein Angreifer nutzen könnte. Beispielsweise muss man unter Android darauf achten, dass der Anwender das Feature “USB Debugging” nicht aktiviert, da ein Angreifer sonst munter beliebig Software über USB installieren kann. In diese Themen-Kategorie fällt auch das Thema “rooten”. In dem Moment, wo ein Anwender das Smartphone rooted, können alle Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens ausgehebelt werden. Hier gibt es zwei Lösungsansätze: Entweder man setzt Software ein, die ein rooting erkennt und Alarm auslöst, oder man verbietet jegliche Änderungen am Smartphone per Policy (verbunden mit entsprechenden Sanktionen) und führt regelmäßig Stichproben durch.
Die beschriebenen Themen können dazu dienen, eine eigene Entscheidungsliste aufzubauen. Mit Sicherheit wird man, egal, für welches Smartphone man sich entscheidet, nicht alle Themen abdecken können. Ebenso sicher ist, dass eine Entscheidung nicht rein aus sicherheitstechnischen Überlegungen getroffen werden wird. Mit einer vernünftigen Strategie, die auf klare Anforderungen aufbaut, kann man aber wenigstens versuchen, steuernd auf solche Diskussionen einzuwirken.